Abblendlicht
Wenn die Sichtverhältnisse es erfordern (also bei Dämmerung oder Dunkelheit), wird das Abblendlicht eingeschaltet. Das gilt aber auch, wenn tagsüber etwa Regen die Sicht einschränkt.
Das Abblendlicht hat zwei Funktionen: Es dient der eigenen Sichtbarkeit und leuchtet die Fahrbahn aus. Die ausgeleuchtete Fläche ist aber deutlich kleiner als beim Fernlicht, um den Gegenverkehr nicht zu blenden. Aus diesem Grund leuchtet es übrigens meist asymmetrisch (rechts stärker als links). Außerdem macht es dadurch den Fahrbahnrand besser sichtbar, sodass Fußgänger oder Tiere früher erkannt werden können.
Fernlicht
Das Fernlicht ist deutlich stärker als das Abblendlicht. Es soll zum einen die Straße und Verkehrsschilder besser erkennbar machen. Andererseits dient es auch als Signalgeber. Weil es sehr weit und hell strahlt, dürfen Sie es nur benutzen, wenn Sie dabei Vorausfahrende und den Gegenverkehr nicht blenden. Wer das Fernlicht ohne Grund einschaltet, riskiert ein Bußgeld von zehn Euro (bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer: 15 Euro).
Bei Nebel oder Schnee sollten Sie das Fernlicht nicht einschalten – Sie würden sich selbst blenden.
Wenn Sie oder andere Autofahrer in Gefahr sind, darf das Fernlicht auch als Signalgeber dienen (“Lichthupe”). In anderen Fällen ist der Einsatz der Lichthupe strafbar. Die genauen Regeln dazu erfahren Sie hier.
Warnblinklicht
Den Warnblinker müssen Sie sofort einschalten, wenn Ihr Auto liegen geblieben ist und von anderen Verkehrsteilnehmern nicht rechtzeitig als stehendes Hindernis erkannt werden kann. Wenn ein Auto von einem anderen abgeschleppt wird, müssen sogar beide Fahrer das Warnblinklicht einschalten. Darüber hinaus darf das Warnblinklicht nur benutzt werden, wenn andere durch das eigene Fahrzeug gefährdet werden oder vor Gefahren gewarnt werden sollen. Das gilt etwa beim Auffahren auf ein Stauende oder wenn es auf der Autobahn besonders langsam vorangeht. Der Missbrauch des Warnblinkers kann Ihnen ein Bußgeld in Höhe von fünf Euro einbringen.
Nebelscheinwerfer
Nur wenn die Sicht wirklich schlecht ist (etwa wegen Regen, Nebel oder dichtem Schneefall), dürfen Sie die Nebelscheinwerfer einschalten – und nur zusammen mit dem Stand- oder Abblendlicht.
Diese Scheinwerfer strahlen ihr Licht flach über der Straße aus. Das hat zwei Vorteile: Erstens ist dort weniger Nebel als weiter oben. Und zweitens wird dadurch der Nebel weniger stark angestrahlt, der sich direkt vor den Augen des Fahrers befindet.
Wer trotz Notwendigkeit ohne Nebellicht fährt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 90 Euro plus einen Punkt in Flensburg. Bei besserer Sicht müssen Sie die Nebelscheinwerfer sofort wieder ausschalten (Bußgeld: 20 Euro).
Nebelschlussleuchte
Auch für die Nebelschlussleuchte gelten strenge Regeln: Sie darf wirklich nur bei dichtem Nebel genutzt werden. Und zwar erst dann, wenn die Sichtweite unter 50 Metern (der Abstand zwischen zwei Leitpfosten) liegt. Sonst droht ein Bußgeld (bis zu 35 Euro). Diese Regel gilt innerorts genauso wie außerorts. Und noch etwas: Wenn die rote Nebelschlussleuchte brennt, dürfen Sie höchstens mit Tempo 50 fahren.
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